I. Durch notariell beurkundeten Vertrag vom 25. April 1978 erwarben die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) von den Eheleuten H zu je 1/2 ein Erbbaurecht mit Zweifamilienhaus in Niedersachsen für 170.000 DM. Durch einen weiteren notariell beurkundeten Vertrag vom selben Tage erwarben sie auch das mit dem Erbbaurecht belastete Grundstück von dem Landwirt E für 11460 DM.
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