BFH - 02.10.1981 (III R 19/78) - DRsp Nr. 1997/15057
BFH, vom 02.10.1981 - Aktenzeichen III R 19/78
DRsp Nr. 1997/15057
»Unterliegen fällige Ansprüche auf Renten aus Rentenversicherungen, die mit garantierter Mindestlaufzeit auf die Lebenszeit des Berechtigten abgeschlossen sind (verlängerte Leibrenten), der Vermögensteuer, so ist für die Ermittlung des Kapitalwerts jeweils der höhere Vervielfältiger der Tabelle zu § 13 Abs. 1BewG oder § 14 Abs. 2BewG anzuwenden.«