BFH - 02.10.1981 (III R 27/77) - DRsp Nr. 1997/15056
BFH, vom 02.10.1981 - Aktenzeichen III R 27/77
DRsp Nr. 1997/15056
»1. Bei der Schätzung des gemeinen Werts nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften nach dem sog. Stuttgarter Verfahren sind latente Ertragsteuerbelastungen der stillen Reserven grundsätzlich nicht zu berücksichtigen. 2. Der Senat hält daran fest, daß ein Anteilsbesitz von mehr als 25 % des Nennkapitals schon aufgrund seiner absoluten Größe nicht ohne Einfluß auf die Geschäftsführung ist.«