I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ist Angestellte einer Großbank. Während des Streitjahres 1979 wurde sie, von zwei Fortbildungsseminaren und drei Urlaubszeiten abgesehen, an 215 Tagen als Mitglied der sog. Betriebsreserve in Arbeitsabschnitten von unterschiedlicher Dauer bei der Hauptstelle der Bank und an neun Stadtzweigstellen -sämtlich innerhalb derselben Großstadt- eingesetzt, und zwar in der Hauptstelle mehrmals, an den einzelnen Stadtzweigstellen teils mehrmals, teils nur einmal. Insgesamt hat die Klägerin ihre Einsatzstellen im Streitjahr 27 mal gewechselt. Zu den Einsatzstellen fuhr sie mit ihrem eigenen PKW jeweils von ihrer Wohnung aus.
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