Die Antragstellerin und Beschwerdeführerin (Steuerpflichtige) wurde mit Umsatzsteuervorauszahlungsbescheid vom ... u.a. zur Sonderumsatzsteuer gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft vom 29. November 1968 - AbsichG - (BStBl I 1968, 1203) in Höhe von ...DM herangezogen. Der Beschwerdegegner (Finanzamt - FA -) verrechnete diesen Betrag mit einem Umsatzsteuerguthaben der Steuerpflichtigen aus den Monaten Januar bis März 1970.
Nachdem die Steuerpflichtige gegen den Vorauszahlungsbescheid "Einspruch" eingelegt hatte, beantragte sie beim Finanzgericht (FG) Aussetzung (Aufhebung) der Vollziehung in Höhe der angeforderten und verrechneten Sonderumsatzsteuer und deren Auszahlung. Im Laufe des Verfahrens beantragte sie außerdem, das FG möge gemäß Art.
Das FG lehnte die Aussetzung (Aufhebung) der Vollziehung und die Vorlage an den EGH ab.
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