I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Bank, schloß am 17. Mai 1979 mit der Lohnsteuerpflichtigen I einen Darlehensvertrag. Das Darlehen setzte sich wie folgt zusammen:
Auszahlungsbetrag 610,00 DM
+ Bearbeitungsgebühr 25,00 DM
+ Auslagen 12,50 DM
+ Fremde Kosten
(Vermittlungsgebühr) 40,99 DM
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Darlehen 688,49 DM.
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Bei einer angenommenen Laufzeit von vier Monaten ergab sich eine Effektivverzinsung von 44,20 % p.a.
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