I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), ein Mineralölunternehmen, hat auf einem gepachteten Grundstück Tankstellengebäude errichtet. Der am 19. Juli 1961 geschlossene Pachtvertrag läuft bis zum 30. Juni 1991. Das Pachtverhältnis verlängert sich jeweils um weitere fünf Jahre, wenn es nicht von einem der Vertragspartner sechs Monate vor Ablauf gekündigt wird. Der Vertrag enthält keine ausdrückliche Vereinbarung darüber, daß die Gebäude nach Ablauf der Pachtzeit abzubrechen sind.
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