BFH vom 03.10.1984
II R 109/82
Fundstellen:
BStBl II 1985, 97

BFH - 03.10.1984 (II R 109/82) - DRsp Nr. 1997/16058

BFH, vom 03.10.1984 - Aktenzeichen II R 109/82

DRsp Nr. 1997/16058

»Zur Erlangung der Verwertungsbefugnis bei Einräumung des befristeten Rechts, den Grundstückskäufer zu benennen.«

I. Am 30. April 1980 wurden unter Beteiligung der Klägerin ein Angebot zum Abschluß eines Kaufvertrags, ein Vermittlungsvertrag, ein Darlehensvertrag und eine Dienstbarkeitsbestellung notariell beurkundet. Das Vertragsangebot betraf ein Grundstück, auf dem eine Gastwirtschaft betrieben wurde, nebst Einrichtungsgegenständen. Verkäufer waren die Eheleute A. Der Ehemann handelte unter Vorbehalt der Genehmigung zugleich für die Klägerin. Diese erklärte am 12. März 1980 gegenüber dem beurkundenden Notar schriftlich ihre Genehmigung. Das Vertragsangebot in Abschnitt B der notariellen Urkunde hatte folgenden Inhalt:

"Die Verkäufer tragen hiermit der von der Klägerin zu benennenden natürlichen oder juristischen Person oder einer Mehrheit davon den Abschluß eines Kaufvertrags mit dem nachfolgend niedergelegten Inhalt an. Die ... (Klägerin) nimmt dieses Angebot entgegen; sie selbst kann das Angebot nicht annehmen.

Das Angebot ist nur wirksam angenommen, wenn die Annahmeerklärung durch den vorher oder gleichzeitig durch die ... (Klägerin) zu benennenden Käufer spätestens am 30. Juni 1981 zu notarieller Urkunde erklärt ist. ... Der angebotene Kaufvertrag hat folgenden Inhalt:

I.

Der Verkäufer verkauft an den Käufer ...