I. Streitig ist, ob der Steuerpflichtige (Kläger, Revisionsbeklagter) Steuerfreiheit nach § 4 Nr. 19a UStG 1967 in Anspruch nehmen kann. Es handelt sich - beschränkt auf den Veranlagungszeitraum 1968 - um denselben Streitfall, zu dem im Vollziehungsaussetzungsverfahren der Beschluß des Senats V B 115-116/69 vom 22. Dezember 1969 (Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 97 S. 240 - BFH 97, 240 - BStBl II 1970, 127) ergangen ist.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|