BFH vom 04.04.1984
I R 269/81
Fundstellen:
BFHE 140, 509
BStBl II 1984, 593

BFH - 04.04.1984 (I R 269/81) - DRsp Nr. 1997/15994

BFH, vom 04.04.1984 - Aktenzeichen I R 269/81

DRsp Nr. 1997/15994

»Die Großbetriebsprüfungsstellen in Niedersachsen durften als örtliche Landesfinanzbehörden (Finanzämter) durch Verwaltungsanordnung errichtet werden.«

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, befaßt sich u.a. mit der Vergabe von Lizenzen. U.a. wegen Betrugsverdachts gegen den Geschäftsführer der Klägerin ordnete das Landgericht ... am 6. April 1977 die Durchsuchung der Geschäftsräume der Klägerin an.

Bei der Durchsuchung wurden 117 Ordner und weitere Unterlagen beschlagnahmt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft bestätigte das zuständige Amtsgericht die Beschlagnahme auch insoweit, als sie nicht durch den Beschluß des LG vom 6. April 1977 gedeckt war.