I. Am ... April 1967 gab der Kläger in einem Zwangsversteigerungsverfahren mit einem Bargebot von ... DM das Meistgebot ab.
Die versteigerten Grundstücke waren im Zeitpunkt der Versteigerung in Abt. III an den vorderen Rangstellen wie folgt mit drei Grundschulden belastet: die Grundstücke Nrn. ... unter Nr. 3 mit einer Grundschuld über ... DM nebst 12 v.H. Zinsen seit dem 15. August 1961, die Grundstücke Nrn. ... unter Nr. 4 mit einer Grundschuld über ... DM nebst 12 v.H. Zinsen seit dem 17. Januar 1962, alle Grundstücke unter Nr. 5 mit einer Grundschuld über ... DM nebst 13 v.H. Zinsen seit dem 6. Februar 1964.
Das Zwangsversteigerungsverfahren war auf Antrag der Gesellschaft A (A) als Inhaberin der Briefgrundschuld in Abt. III Nr. 5 mit Wirkung vom 2. Juni 1966 angeordnet worden.
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