I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) hatte mit dem Erblasser Lebensversicherungsverträge geschlossen, in denen Frau X als Bezugsberechtigte benannt war. Nach dem Tode des Erblassers händigte die Klägerin zur Bewirkung der Versicherungsleistungen der Bezugsberechtigten am 14. August und 5. September 1972 Verrechnungsschecks aus. Hierüber erstattete sie dem Beklagten und Revisionsbeklagten (Finanzamt -FA-) am 4. und 6. September 1972 Anzeige. Wegen der Auszahlungsbeträge setzte das FA gegen die in ... (Ausland) lebende Bezugsberechtigte Erbschaftsteuer fest; die Bezugsberechtigte hatte die Steuer nicht gezahlt.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|