I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. Streitig ist bei ihrer Einkommensteuerveranlagung 1971, ob der dem Ehemann als Arbeitgeber nach §
Einspruch und Klage blieben erfolglos.
Mit der Revision beantragen die Kläger, die Vorentscheidung aufzuheben und - sinngemäß - eine negative Einkommensteuerschuld 1971 in Höhe von 1.797 DM festzusetzen. Sie rügen Verletzung materiellen Rechts (§
II. Die Revision ist nicht begründet.
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