I. Die Klägerin, eine Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK; Trägerin der Sozialversicherung), erwarb durch notariell beurkundeten Kaufvertrag Ende Mai 1965 ein Grundstück, um darauf ein Verwaltungsgebäude zu errichten. Den Antrag Grunderwerbsteuergesetzes in der Fassung vom 31. Mai 1965 (GVBl 110) auf Grund des Änderungsgesetzes vom 16. Dezember 1963 (BVBl 192) - GrEStG 1965 - lehnte das Finanzamt - FA - (Beklagter) ab, da das geplante Verwaltungsgebäude nicht unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des §
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|