BFH - 05.11.1970 (IV 210/65) - DRsp Nr. 1997/10328
BFH, vom 05.11.1970 - Aktenzeichen IV 210/65
DRsp Nr. 1997/10328
»1. Ob mit der "Verwertung" einer Erfindung begonnen wurde, ist nur an Hand aller Umstände des Einzelfalls zu beurteilen, wobei entscheidend ist, ob nach dem Gesamtbild das Suchen nach der Erfindung oder das Streben nach Erzielung von Einkünften überwiegt. 2. Für den Begriff des Beginns der Verwertung spielt es keine Rolle, ob die erzielten Einkünfte gering sind. 3. Bei Zahlung durch Postscheck ist der Betrag spätestens mit der Gutschrift auf dem Konto des Empfängers zugeflossen.«
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