I. Mit Vertrag vom .... veräußerte die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) ein bebautes Grundstück. Beide Vertragspartner gingen davon aus, daß die Veräußerung nach § 1 Nr. 5 des Niedersächsischen Gesetzes über die Befreiung des sozialen Wohnungsbaus von der Grunderwerbsteuer (GrESWG) steuerfrei sei. Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-), der diese Ansicht nicht teilte, setzte mit Bescheid vom .... gegen den Erwerber ... DM Grunderwerbsteuer fest. Der Erwerber legte hiergegen Einspruch ein und entrichtete die Steuer zunächst nicht. Nach Ablauf der Zahlungsfrist setzte das FA mit Bescheid vom .... gegen die Klägerin "als Gesamtschuldner" gleichfalls ... DM Grunderwerbsteuer fest.
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