Der Kläger ist ... : Seine Ehefrau, die Klägerin, ist Opern- und Operettensängerin an den Städtischen Bühnen A.
Die Kläger wurden im Jahre 1961 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Dabei zählte das Finanzamt (FA) die Bezüge aus einem Vertrag der Klägerin mit den Staatstheatern (Theater in B) zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Von den 1.250 DM Arbeitgeberanteilen, die die Stadt A im Jahre 1961 für die Klägerin zur Altersversorgung bei der Versorgungsanstalt der deutschen Bühnen (VddB) gezahlt hatte, rechnete das FA den 312 DM übersteigenden Anteil den Einkünften der Klägerin aus nichtselbständiger Arbeit zu und berücksichtigte ihn wieder bei den Sonderausgaben.
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