I. Die Erwerbsfähigkeit der Ehefrau des Revisionsbeklagten (Steuerpflichtigen) war nach einer amtsärztlichen Bescheinigung wegen eines chronischen Nierenleidens um 70 v.H. gemindert; nach einer weiteren ärztlichen Bescheinigung mußte sie ständig eine entsprechende Diät einhalten. Das Finanzamt (FA) gewährte dem Steuerpflichtigen einen steuerfreien Pauschbetrag für Körperbehinderte gemäß §
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