BFH - 06.12.1972 (I R 198/70) - DRsp Nr. 1997/11668
BFH, vom 06.12.1972 - Aktenzeichen I R 198/70
DRsp Nr. 1997/11668
»Bei Abschluß von Kost- und Pensionsgeschäften über Wertpapiere mit steuerbefreiten Zinsen stehen die Zinsen aus den in Kost oder Pension gegebenen Wertpapieren grundsätzlich demjenigen zu, der bürgerlich-rechtlich Eigentümer der übertragenen Wertpapiere ist.«
Gründe:
I. Streitig ist, ob die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) - eine öffentlich-rechtliche Sparkasse - für einen Betrag von 20.833 DM die Steuerfreiheit nach § 6 Abs. 1 Satz 1 KStG in Verbindung mit § 3aEStG in Anspruch nehmen kann.
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