BFH - 07.07.1972 (VI R 116/69) - DRsp Nr. 1997/11219
BFH, vom 07.07.1972 - Aktenzeichen VI R 116/69
DRsp Nr. 1997/11219
»Bei Pauschalzuweisungen an betriebliche Pensionskassen mit Rechtsanspruch der Leistungsempfänger kann der Freibetrag nach § 2 Abs. 3 Nr. 2 Satz 3 LStDV 1965 auch für die Empfänger von Leistungen aus der Pensionskasse zu gewähren sein, wenn das Deckungskapital der Pensionskasse einen Fehlbetrag aufweist oder die Zuweisungen aus anderen Gründen als Arbeitslohn der Leistungsempfänger anzusehen sind.«
Gründe:
I. Sachverhalt und Entscheidung des Finanzgerichts
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