BFH - 07.08.1970 (III R 116/69) - DRsp Nr. 1997/10243
BFH, vom 07.08.1970 - Aktenzeichen III R 116/69
DRsp Nr. 1997/10243
»Die Rüge der örtlichen Unzuständigkeiten kann in allen am 01.01.1966 noch schwebenden Verfahren ohne die zeitliche Einschränkung des durch § 162 Nr. 11FGO aufgehobenen § 79 Abs. 2AO a.F. geltend gemacht werden.«
I. Die Sache befindet sich im zweiten Rechtsgang.
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