BFH - 08.02.1972 (VI R 7/69) - DRsp Nr. 1997/11033
BFH, vom 08.02.1972 - Aktenzeichen VI R 7/69
DRsp Nr. 1997/11033
»1. Der Gemeindedirektor, der auf Grund des Gesetzes betreffend die Oldenburgische Landesbrandkasse vom 6.08.1938 (Oldenburgisches Gesetzblatt 1938 S. 565) Mitglied der Schätzungskommission ist, bezieht aus dieser Tätigkeit keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. 2. In der Frage, wann ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Haupt- und Nebentätigkeit eines Arbeitnehmers vorliegt, tritt der erkennende Senat der Auffassung des IV. Senats in der Entscheidung IV R 126/70 vom 25.11.1971 (BFH 103, 570) bei.«
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