I. Streitig ist, ob der Revisionsbeklagte (Finanzamt - FA -) eine dem Revisionskläger (Steuerpflichtiger) nach § 14 des Berlinhilfegesetzes 1959 (BHG) zugebilligte Sonder-Absetzung für Abnutzung (Sonder-AfA) rückwirkend wieder versagen durfte.
Der Steuerpflichtige erwarb Anfang 1960 einen Lastkraftwagen (LKW) für sein Güterverkehrsunternehmen zum Preise von 54.984 DM und nahm die erhöhte AfA des § 14 BHG zunächst in Höhe von 50 v.H., dann von 60 v.H. des Kaufpreises in Anspruch, die ihm das FA auch gewährte. Am 27. September 1962 gab der Steuerpflichtige den Kraftwagen einem Kraftfahrzeughändler in Zahlung.
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