I. Streitig ist, ob der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt - FA -) den gegen die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ergangenen Einkommensteuerbescheid 1968 durch einen weiteren vorläufigen Bescheid ersetzen und darin die Sonderabschreibungen nach dem sogenannten Zonengrenzlandförderungsprogramm (ZFP) versagen durfte.
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