I. Die Kläger und Revisionsbeklagten (Kläger) sind Eheleute, die im Streitjahr 1978 zur Einkommensteuer zusammenveranlagt wurden. Sie erwarben 1975 zu je 1/2 Miteigentumsanteil ein mit Wohnhaus und Garage bebautes Grundstück. Das Wohngebäude war durch Bescheid der Gemeinde an die Rechtsvorgängerin als steuerbegünstigt anerkannt worden. Aus diesem Bescheid ergab sich, daß das Gebäude aufgrund einer Genehmigung vom April 1969 errichtet und im Juli 1971 bezugsfertig geworden war.
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