BFH - 08.09.1972 (III R 113/71) - DRsp Nr. 1997/11341
BFH, vom 08.09.1972 - Aktenzeichen III R 113/71
DRsp Nr. 1997/11341
»Die Anordnung des Zwangsverfahrens gemäß § 330 Abs. 1AO entspricht nicht mehr den Grundsätzen von Billigkeit und Zweckmäßigkeit, wenn es erst nach 11 Jahren eingeleitet wird, ohne daß ein ausreichender Grund für die späte Geltendmachung vorliegt.«