BFH - 08.10.1970 (IV R 111/69) - DRsp Nr. 1997/10350
BFH, vom 08.10.1970 - Aktenzeichen IV R 111/69
DRsp Nr. 1997/10350
»Erstattet ein Hochschullehrer, der nebenher eine freiberufliche Anwaltspraxis betreibt, Rechtsgutachten, die ihrem Wesensgehalt nach mit dem beruflichen Aufgabenkreis eines Anwalts in untrennbarem Zusammenhang stehen, so entfällt die Steuerbegünstigung des § 34 Abs. 4EStG selbst dann, wenn die Aufträge hierfür von Gerichten erteilt werden.«