BFH - 08.11.1972 (I R 209/70) - DRsp Nr. 1997/11407
BFH, vom 08.11.1972 - Aktenzeichen I R 209/70
DRsp Nr. 1997/11407
»1. Es gibt keine allgemeine Lebenserfahrung des Inhalts, daß sich ein erwachsener Sohn, der wesentlich zum Ausbau des väterlichen Gewerbebetriebes beiträgt, mit einem unangemessen niedrigen Gehalt in der Erwartung begnügt, daß ihm die von ihm geschaffenen Werte ohnehin einmal zufallen würden. 2. Bei der Prüfung der Frage, ob der auf einem Rechtsverhältnis zwischen nahen Angehörigen beruhende Aufwand betrieblich veranlaßt ist, kommt es für das Maß der Beweisanforderungen darauf an, wie groß die Wahrscheinlichkeit gleichgerichteter Interessen bei dem zu beurteilenden sozialen Vorgang nach der allgemeinen Lebenserfahrung und nach den im Einzelfall vorliegenden Umständen ist.«