BFH vom 08.11.1984
IV R 186/82
Normen:
EStG § 9 § 12 ;
Fundstellen:
BStBl II 1985, 286

BFH - 08.11.1984 (IV R 186/82) - DRsp Nr. 1997/16136

BFH, vom 08.11.1984 - Aktenzeichen IV R 186/82

DRsp Nr. 1997/16136

»Bei einem angestellten Chefarzt eines Krankenhauses, der im Krankenhaus unter Mithilfe der Mitarbeiter seiner Abteilung auch eine freiberufliche Arztpraxis ausübt, sind Aufwendungen für Weihnachtsgeschenke an diese Mitarbeiter weder Betriebsausgaben bei den Einkünften aus freiberuflicher Tätigkeit noch Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.«

Normenkette:

EStG § 9 § 12 ;

Gründe:

I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Chefarzt der Strahlenabteilung des Kreiskrankenhauses X. Er bezieht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus freiberuflicher Tätigkeit. Aufgrund einer Betriebsprüfung erhöhte der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) die Gewinne aus freiberuflicher Tätigkeit für 1975 um 1.519 DM und für 1976 um 1.417 DM, weil er die als Betriebsausgaben abgezogenen Sachzuwendungen des Klägers an die 12 bzw. 15 Mitarbeiter seiner Abteilung zu Weihnachten nicht als abzugsfähig anerkannte.