I. Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist eine Personengesellschaft, die früher die Rechtsform einer OHG hatte. Die beiden -je zur Hälfte an der OHG beteiligten- Gesellschafter A und B führten mit Wirkung vom 1. April 1963 eine Betriebsaufspaltung in der Weise durch, daß die OHG einen Teil ihres Betriebsvermögens einschließlich des Umlaufvermögens auf eine Betriebs-GmbH übertrug, während sie die in ihrem Betriebsvermögen verbliebenen Betriebsgrundstücke an die GmbH verpachtete. An der GmbH waren A und B zu je 38 v.H. beteiligt.
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