EStG (1971) § 3 Nr. 9 ; LStDV (1971) § 6 Nr. 7, § 56 ;
Fundstellen:
BFHE 127, 376
BStBl II 1979, 451
BFH - 09.03.1979 (VI R 185/76) - DRsp Nr. 1997/14128
BFH, vom 09.03.1979 - Aktenzeichen VI R 185/76
DRsp Nr. 1997/14128
»Beantragt ein Arbeitnehmer bei dem für die Betriebstätte seines Arbeitgebers zuständigen FA eine Anrufungsauskunft nach § 56LStDV 1971 über die Lohnsteuerfreiheit bestimmter Bezüge, so ist das FA ihm gegenüber an diese Auskunft auch im Lohnsteuer-Jahresausgleichsverfahren und im Einkommensteuerveranlagungsverfahren nach den Grundsätzen von Treu und Glauben gebunden, selbst wenn der Arbeitnehmer im Hinblick hierauf keine wirtschaftlichen Dispositionen getroffen hat.«
Normenkette:
EStG (1971) § 3 Nr. 9 ; LStDV (1971) § 6 Nr. 7, § 56 ;
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