I. Die Gesellschafter der X OHG wandelten 1969 ihre Gesellschaft in eine gleichzeitig errichtete GmbH -die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin)- um. Der Umwandlung lag das am 20. August 1969 in Kraft getretene Gesetz zur Ergänzung der handelsrechtlichen Vorschriften über die Änderung der Unternehmensform vom 15. August 1969 (BGBl I, 1171) zugrunde. Die Klägerin führte entsprechend dem Umwandlungsbeschluß das Betriebsvermögen der OHG zu Buchwerten fort. Als Zeitpunkt der Umwandlung war der 1. August 1969 bestimmt worden.
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