BFH - 09.12.1970 (III R 29/69) - DRsp Nr. 1997/10472
BFH, vom 09.12.1970 - Aktenzeichen III R 29/69
DRsp Nr. 1997/10472
»1. Das Erlaßverbot des § 129 Abs. 8 LAG setzt grundsätzlich die Beendigung des Wiederaufbaus oder der Wiederherstellung und die damit bereits gegebene Möglichkeit einer Herabsetzung nach § 104 LAG voraus. Das Erlaßverbot darf aber nicht zu einer Beeinträchtigung der Finanzierung des Wiederaufbaues oder der Wiederherstellung des kriegszerstörten Grundstücks führen. 2. Kleinere Kriegsschäden im Sinne des § 8 Abs. 3 der 17. Abgaben-DV-LA in der Fassung vom 03.11.1955 sind auch dann wie Instandhaltungskosten zu behandeln, wenn sie zusammen mit größeren Kriegsschäden zu einer Minderung der Abgabenschuld nach § 100 LAG geführt haben.«
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