I. Streitig ist im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung für das Jahr 1960, ob bei der Realteilung einer Personengesellschaft in Form der Zuweisung eines Teilbetriebs an einen Gesellschafter ein Gewinn verwirklicht wurde. Die Revisionsbeklagten sind Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG). Diese betrieb bis Ende 1960 zwei organisatorisch selbständige Lichtspieltheater, im folgenden als Teilbetrieb I und II bezeichnet. Aufgrund eines Auseinandersetzungsvertrags vom 17. März 1961 schied mit Wirkung vom 31. Dezember 1960 der mit 20 v.H. beteiligte Gesellschafter A aus der KG aus. Er übernahm den Teilbetrieb I mit allen dazugehörigen Aktiven und Passiven und führte ihn als Einzelfirma weiter.
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