BFH - 10.02.1972 (IV R 8/68) - DRsp Nr. 1997/11024
BFH, vom 10.02.1972 - Aktenzeichen IV R 8/68
DRsp Nr. 1997/11024
»Die auch bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit anwendbare Tarifvergünstigung des § 34 Abs. 3EStG kann bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3EStG auf das Honorar für einen sich über mehrere Jahre erstreckenden Auftrag nicht angewendet werden, wenn das gesamte Honorar für diesen Auftrag in mehreren Kalenderjahren zugeflossen ist.«
I. Streitig war bei der Einkommensteuer-Veranlagung 1963, ob dem Revisionskläger (Steuerpflichtiger) für eine Einnahme von 100.000 DM die Tarifvergünstigung nach § 34 Abs. 3EStG zusteht.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Kanzleitrainer Online" abrufen.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.