I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) übernahm im Jahre 1973 einen Getränkevertrieb. Seine Gewinne für die Jahre 1973 und 1974 ermittelte er durch Schätzungen; für die Jahre ab 1975 führte er Gewinnermittlungen aufgrund von Bestandsvergleichen durch.
Der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt -FA-) ordnete mit Verfügung vom 5. Mai 1977 unter Hinweis auf § 193 Abs. 1 der Abgabenordnung (
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|