I. Der Kläger und Revisionskläger (Steuerpflichtige) ist Geschäftsführer einer GmbH gewesen, deren Muttergesellschaft eine amerikanische Aktiengesellschaft (AG) ist. Im Jahre 1959 vereinbarte er mit der AG ein Optionsrecht über den Bezug von Aktien (shares) dieser Gesellschaft zum damaligen Börsenkurs von 14,63Dollar je Stück. Bei seinem Ausscheiden aus der GmbH im Juni 1966 übte er die Option aus und erwarb damit 3.250 Aktien, die zu dieser Zeit einen Kurswert von 19,75Dollar hatten.
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