AO (1977) § 141 ; AO (a.F.) § 161 ; LwBuchfV § 1 Abs. 3;
Fundstellen:
BFHE 138, 137
BStBl II 1983, 137
BFH - 10.03.1983 (IV R 170/80) - DRsp Nr. 1997/15468
BFH, vom 10.03.1983 - Aktenzeichen IV R 170/80
DRsp Nr. 1997/15468
»Wurde eine aus Vater und Sohn bestehende Personengesellschaft, die eine Landwirtschaft betrieb, dadurch beendet, daß der Betrieb zwischen Vater und Sohn real geteilt und die beiden Betriebsteile (Teilbetriebe) von Vater und Sohn jeweils als Einzelbetriebe fortgeführt wurden, so ist die Buchführungspflicht der Personengesellschaft auch unter der Geltung des § 161AO a.F. nicht auf Vater und Sohn als Einzelunternehmer übergegangen (Abgrenzung gegenüber BFH-Urteil vom 20.04.1978 IV R 92/76 , BFHE 125, 6, BStBl II 1978, 479).«
Normenkette:
AO (1977) § 141 ; AO (a.F.) § 161 ; LwBuchfV § 1 Abs. 3;
Gründe:
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