I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) und seine Ehefrau hatten während des streitigen Veranlagungszeitraums 1976 ihren Wohnsitz in Belgien. Der Kläger bezog während des Streitjahres Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus seiner Tätigkeit im öffentlichen Dienst in der Bundesrepublik Deutschland -Bundesrepublik-. Nach seinen Angaben war er ab 15. Dezember 1975 arbeitsunfähig. Seine Ehefrau war im Privatdienst beschäftigt; ihr Arbeitslohn war -da unter die Grenzgängerregelung des Deutsch-Belgischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA-Belgien) fallend- im Inland steuerfrei. Der Kläger beantragte für das Streitjahr eine Veranlagung zur Einkommensteuer.
Testen Sie "Kanzleitrainer Online" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|