BFH - 10.08.1984 (III R 18/76) - DRsp Nr. 1997/16098
BFH, vom 10.08.1984 - Aktenzeichen III R 18/76
DRsp Nr. 1997/16098
»Für steuerbegünstigten eigengenutzten Wohnraum, der infolge Förderung mit Darlehen aus Wohnungsfürsorgemitteln des Bundes oder der Länder der gleichen Mietpreisbindung unterliegt wie öffentlich geförderter Wohnungsbau und der durch ein langfristiges Wohnungsbesetzungsrecht des Arbeitgebers belastet ist, ist die übliche Miete aus den Mietspiegeln für den öffentlich geförderten Wohnungsbau abzuleiten.«
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