I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) und seine Ehefrau sind je zur Hälfte Eigentümer eines Grundstücks. Hierauf errichtete der Kläger mit Zustimmung seiner Ehefrau im eigenen Namen und für eigene Rechnung einen Werkstattanbau, den er für den von ihm betriebenen Gewerbebetrieb nutzt. Bauantrag, Baugenehmigung, Werk- und Darlehensverträge lauten auf den Namen des Klägers. Die gesamten Herstellungskosten des Gebäudes aktivierte der Kläger unter der Bilanzposition "Gebäude".
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