I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist Kraftfahrzeug- Mechanikermeister. Er betreibt den Handel mit Kraftfahrzeugen (Kfz) und eine Reparaturwerkstätte mit Tankstellenbetrieb. Im Betriebe arbeiten die Ehefrau als kaufmännische Angestellte und der Sohn des Klägers als Geselle (inzwischen Meister) mit. Die Arbeitsverhältnisse hat der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt -FA-) steuerlich anerkannt. Weitere Arbeitsverhältnisse dieser Art bestanden nicht.
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