I. Der Streit geht um die Rechtmäßigkeit eines vom Beklagten und Revisionskläger (Finanzamt -FA-) erlassenen, auf §
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) betrieb als Einzelunternehmer ein Bekleidungsgeschäft, an dem im Streitjahr 1962 seine Mutter und seine beiden Söhne als (atypische) stille Gesellschafter beteiligt waren. Das Wirtschaftsjahr des Unternehmens lief vom 1. April bis 31. März.
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