I. 1. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine GmbH, ist durch Umwandlung gemäß den §§ 46 ff. des Gesetzes über die Umwandlung von Kapitalgesellschaften und bergrechtlichen Gewerkschaften (UmwG 1969) entstanden.
a) Durch notariell beurkundeten Beschluß vom 5. Dezember 1969 hatten die Gesellschafter der Kommanditgesellschaft (KG) A die Gründung der Klägerin und die Übertragung des Vermögens der KG auf die Klägerin beschlossen (§ 47 UmwG 1969). Die Umwandlung sollte ab 1. Januar 1970 wirksam werden. Sie wurde am 21. August 1970 im Handelsregister eingetragen.
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