I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin), eine Gemeinde, kaufte am 16. Juni 1976 ein in Niedersachsen liegendes, 1.301 qm großes Grundstück in der Absicht, darauf ein Dorfgemeinschaftshaus zu errichten. Sie hatte vorgesehen, zwei Räume des Gebäudes zur Unterbringung von Feuerwehrgeräten zu verwenden.
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