BFH - 11.07.1980 (VI R 198/77) - DRsp Nr. 1997/14624
BFH, vom 11.07.1980 - Aktenzeichen VI R 198/77
DRsp Nr. 1997/14624
»Ob eine ständig wechselnde Einsatzstelle im Sinne von Abschn. 24 Abs. 2 Satz 11 LStR 1975 vorliegt, ist nicht von der Zahl der Einsatzstellen abhängig, auf denen der Arbeitnehmer im Kalenderjahr tätig ist. Maßgebend ist, ob der Einsatz auf wechselnden Einsatzstellen für den vom Arbeitnehmer ausgeübten Beruf typisch ist.«