I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist ein eingetragener Verein, der sich mit der Gütesicherung von Kiesen und Sanden befaßt. Nach Nr. 2.1 seiner Satzung bezweckt er: "die Gütesicherung von Kiesen und Sanden ... , insbesondere verwendbar als Betonzuschlagsstoffe, bei denjenigen Unternehmen der Sand-Kies-Natursteinindustrie des Landes X durchzuführen, die sich der ständigen Güteüberwachung ihrer Erzeugnisse durch den Verband unterziehen; die Erzeugnisse, die den Gütebedingungen des Verbandes ... und den DIN-Vorschriften entsprechen, durch ein Gütezeichen auszuzeichnen; die gleichbleibende Innehaltung der Gütebedingungen zu überwachen; gegenüber Abnehmern und Baubehörden durch die Anwendung des Gütezeichens für die ordnungsmäßige Überwachung Gewähr zu bieten; für die Gütesicherung zu werben".
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