I. Streitig ist, ob die der Klägerin und Revisionsbeklagten (Klägerin) von ihrer Arbeitgeberin im Streitjahr 1963 erstatteten Kosten für eine Amerikareise steuerfreier Reisekostenersatz sind. Die Klägerin war Geschäftsführerin und die einzige leitende Angestellte der Firma A-KG (KG), einem Herstellungsbetrieb von modischer Damenoberbekleidung (DOB). Gesellschafter der KG sind die Mutter und der Bruder der Klägerin. Die Klägerin nahm in der Zeit vom 3. bis 19. Juni 1963 an einer vom Wirtschaftsdienst-Studienreisen in der Hapag-Lloyd Reisebüro-Organisation veranstalteten "Fachstudienreise für die DOB-Industrie nach Amerika" teil.
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