I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute, die zur Einkommensteuer zusammenveranlagt werden. Sie erwarben am 4. April 1975 ein im Jahre 1956 erbautes Zweifamilienhaus für 158.000 DM; der Anteil für den Grund und Boden beträgt -inzwischen unstreitig- 23.700 DM. Noch vor ihrem Einzug am 1. Juni 1975 ließen die Kläger das Gebäude mit einem Aufwand von insgesamt 57.497,15 DM renovieren. Dabei wurden folgende Arbeiten ausgeführt:
Verlegung von Wandplatten
und Fliesen in Küche,
Bad, WC und Waschküche 7.045,43 DM
Erneuerung der Sanitär-Ausstattung
und Heizungsanlage 19.772,52 DM
Rolladenaustausch 1.036,12 DM
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