BFH - 12.04.1972 (I R 190/69) - DRsp Nr. 1997/11040
BFH, vom 12.04.1972 - Aktenzeichen I R 190/69
DRsp Nr. 1997/11040
»1. Neue Tatsachen von einigem Gewicht, die zu einer Änderung des Gewinns aus Gewerbebetrieb und damit zur Wiederaufrollung des gesamten Gewerbesteuerfalles führen, berechtigen auch zur Änderung des Gewerbekapitals mit Ausnahme des Einheitswerts des Betriebsvermögens. 2. § 24 der GewStDV in der Fassung vom 30.05.1962 - GewStDV 1961 - hält sich nicht im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung und ist daher ungültig.«
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